Für Patient:innen & Angehörige

Die Wunde heilt nicht.
Wie geht es jetzt weiter?

Eine Wunde, die über längere Zeit bleibt, bringt viele Fragen mit sich. Für Betroffene genauso wie für Angehörige: Wer kümmert sich? Was muss organisiert werden? Brauche ich eine Verordnung? Wer spricht mit dem Arzt – und was übernimmt die Krankenversicherung?

Wir nehmen Sie an die Hand, erklären die nächsten Schritte und übernehmen die spezialisierte Wundversorgung.

Noch unsicher? Rufen Sie uns unverbindlich an.
Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können.

Wann Sie sich bei uns melden können

Zum Beispiel,
wenn …

Für Angehörige

Sie müssen nicht alles selbst organisieren.

Gerade als Angehörige:r ist oft schwer einzuschätzen, was jetzt wichtig ist und wer sich um welchen Schritt kümmert. Sie können sich direkt bei uns melden. Wir erklären verständlich, wie die Versorgung abläuft, was benötigt wird und wie es weitergeht.

Damit Sie wissen, was passiert, wer sich kümmert und an wen Sie sich wenden können.

So geht es weiter

In 5 klaren Schritten.

01

Sie melden
sich bei uns.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage. Auch Angehörige können Kontakt aufnehmen.

02

Wir klären die Voraussetzungen.

Wir besprechen Ihre Situation und sagen Ihnen, welche Verordnung und Unterlagen benötigt werden.

03

Wir erfassen die Wundsituation.

Zu Beginn wird die Wunde fachlich beurteilt und dokumentiert.

04

Wir übernehmen die Versorgung.

Die Wunde wird regelmäßig entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt.

05

Wir begleiten den Verlauf.

Wir dokumentieren Veränderungen und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrer behandelnden Arztpraxis ab.

Was Sie für den Start benötigen

Wir sagen Ihnen, was wirklich gebraucht wird.

Was in Ihrem konkreten Fall notwendig ist, klären wir direkt mit Ihnen.

01
Ihre Kontaktdaten
02
Angaben zur Krankenversicherung
03
die ärztliche Verordnung
04
gegebenenfalls vorhandene medizinische Unterlagen zur Wunde

Kein Pflegegrad notwendig

Wundversorgung ist keine Frage des Pflegegrads.

Für eine ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege benötigen Sie keinen Pflegegrad. Auch Menschen, die ansonsten keinen Pflegedienst benötigen, können eine spezialisierte ambulante Wundversorgung erhalten.

Wenn bereits ein Pflegedienst kommt

Ihre bisherige Pflege kann weiterlaufen.

Wir übernehmen die spezialisierte Wundversorgung. Andere Pflegeleistungen können weiterhin durch Ihren bisherigen Pflegedienst erfolgen. Wo es für Ihre Versorgung notwendig ist, stimmen sich die Beteiligten miteinander ab.

Gesetzlich oder privat versichert?

Für uns macht das in der Betreuung keinen Unterschied.

Wir versorgen gesetzlich und privat Versicherte mit demselben fachlichen und persönlichen Anspruch. Vor Beginn klären wir transparent mit Ihnen, wie die Kostenübernahme geregelt ist und ob eine Zuzahlung oder ein Eigenanteil anfällt.

Gesetzlich versichert

Bei gesetzlich Versicherten ist eine ärztlich verordnete und genehmigte häusliche Krankenpflege grundsätzlich eine Leistung der Krankenkasse; gesetzliche Zuzahlungen können anfallen.

Privat versichert

Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.

Vertrauen

In guten Händen –
und gut informiert.

Sie haben feste Ansprechpartner für Ihre Versorgung und Ihre Fragen. Wir erklären verständlich, was passiert, und bleiben erreichbar, wenn etwas unklar ist.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Kann ich Wundkompass selbst kontaktieren?

Ja. Patient:innen und Angehörige können sich direkt an uns wenden.

Nein. Sie können uns auch vorher kontaktieren. Für den Beginn der Versorgung ist anschließend eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann auch ein Krankenhaus häusliche Krankenpflege für einen begrenzten Zeitraum nach der Entlassung verordnen.

Nein.

Nein. Andere Pflegeleistungen können weiterhin durch Ihren bisherigen Pflegedienst erfolgen.

In der Regel ja.

Gemeinsam den nächsten schritt gehen

Sie haben Fragen
zur Wund­versorgung?

Melden Sie sich bei uns. Wir klären gemeinsam, was als Nächstes benötigt wird.